Informationen über den Böllerlehrgang:

Kursdauer:

Der Böllerlehrgang erstreckt sich über zwei Tage.

Tag 1 beginnt immer am Sonntag ab 9:00 Uhr und endet um ca. 17:00 Uhr. Von 12 - 13 Uhr ist Mittagspause.
Sie erfahren hier alles über die sichere Handhabung der Böller. Danach befassen wir uns mit allem, was mit Recht und Gesetzen zu tun hat.

Tag 2 beginnt immer am Montag ab 9:00 Uhr und endet um ca. 16:00 Uhr. Von 12 - 13 Uhr ist Mittagspause.
Besprechung von evtl. aufgetretenen Fragen. Die schriftliche Prüfung erfolgt ab ca. 9:30 Uhr mit Auswertung und evtl. mündlicher Prüfung. Anschließend erfolgt die praktische Prüfung auf dem Schießstand mit Abgabe eines Schusses mit den beantragten Böllergeräten. Handböller (mit Schaftböller), Kanonen (Vorderlader und Hinterlader) mit Perkussion- (mechanischer) Zündung sowie Standböller (Sirius). Die Prüfung kann für eine, zwei oder alle drei Arten abgelegt werden.


Kursinhalt:

Handhabung von Handböllern, Standböllern, Kartuschen- und Vorderlader-Kanonen, Versagerbeseitigung, Sicherheitsvorschriften, Rechtsgrundlagen und –vorschriften, Lagerung, Transport, Kauf, Verwendung und Vernichten von Treibladungspulver, Musterfragen.

Preise:

Der Lehrgang kostet für die beiden Tage 150€ incl. Mwst und jede weitere Böllerart 15€ incl. Mwst. Eine Rechnung mit ausgewiesener Mwst wird erstellt. Sollten Sie die Lernunterlagen in gebundener form als Heft haben wollen können Sie diese für eine Schutzgebühr von 10€ incl. Versand erwerben. Die Digitale ausführung als PDF ist Kostenlos.

Verpflegung:

Getränke kalt und heiß sowie kleine Snacks können in unseren Räumlichkeiten erworben werden. Im Ort gibt es mehrere Gaststäten sowie einen Supermarkt, Metzger und Bäcker.

Parken:

An und Um unserem Schulungszentrum gibt es kostenlose Parkmöglichkeiten. Bitte beachten Sie das Parkverbot direkt vor der Einfahrt. Im angränzenden Industriegebiet findet jeder einen Parkplatz.

Voraussetzung:

Für die Teilnahme an dem Böllerlehrgang nach §34 Abs.2 der 1.VO zum Sprengstoffgesetz ist die Vorlage einer Unbedenklichkeitsbescheinigung erforderlich. In Bayern stellt diese die zuständige Kreisverwaltungsbehörde (Stadtverwaltung, Landratsamt) aus, in anderen Bundesländern das zuständige Gewerbeaufsichtsamt. Ein Führungszeugnis alleine ist nicht ausreichend!

Achtung: Von der Beantragung bis zur Erteilung kann es bis zu sechs Wochen dauern.

Anmeldung:

Hier geht es zur Anmeldung!