Anmeldung zum Böllerlehrgang nach §34 Abs.2 der 1.VO zum Sprengstoffgesetz
Preis: 150€ + 15€ je weitere Böllerart incl. 19% MwsT
Bitte achten Sie bei der Anmeldung auf das richtige Kursdatum!
Bitte beachten Sie das bei allen Kursen nach §27 Sprengstoffgesetz (Böller, Wiederlader, Vorderlader) eine Unbedenklichkeitsbescheinigung die nicht älter als 6 Monate ist benötigt wird. Eine Teilnahme ohne dieser Bescheinigung ist nicht möglich. Ein Polizeiliches Führungszeugnis ist nicht ausreichend! Bitte beachten Sie, dass die Beantragung bis zu 6 Wochen dauern kann.