Anmeldung zum Böllerlehrgang nach §34 Abs.2 der 1.VO zum Sprengstoffgesetz
Preis: 150€ + 15€ je weitere Böllerart incl. 19% MwsT
Bitte achten Sie bei der Anmeldung auf das richtige Kursdatum!
Bitte beachten Sie das bei allen Kursen nach §27 Sprengstoffgesetz (Böller, Wiederlader, Vorderlader) eine Unbedenklichkeitsbescheinigung die nicht älter als 12 Monate ist benötigt wird. Eine Teilnahme ohne dieser Bescheinigung ist nicht möglich. Ein Polizeiliches Führungszeugnis ist nicht ausreichend! Bitte beachten Sie, dass die Beantragung bis zu 6 Wochen dauern kann.