Allgemeine Geschäftsbedingungen
Stand: 13.12.20221.0 Geltung der Bedingungen:
1.1 Nachfolgende Geschäftsbedingungen gelten für alle geschäftlichen Vorgänge sowohl mit Zulieferern und Zwischenhändlern als auch mit Endkunden. Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen sind nur wirksam, wenn der Verwender sie schriftlich bestätigt. Abweichende Geschäftsbedingungen anderer Verwender wird ausdrücklich widersprochen.2.0 Angebot und Vertragsabschluss:
2.1 Die Angebote des Verkäufers sind, soweit nicht anders vereinbart, freibleibend und unverbindlich. Zwischenverkauf bleibt vorbehalten.2.2 Für unsere Lieferverpflichtung ist die schriftliche Auftragsbestätigung/der schriftliche Auftrag und der Eingang der Zahlung per Vorkasse maßgebend.
2.3 Nebenabreden sind nur wirksam wenn sie schriftlich bestätigt sind.
3.0 Preise:
3.1 Maßgebend sind die in der Auftragsbestätigung angeführten Preise inkl. der momentan gesetzlich gültigen Mehrwertsteuer. Dieser Preis versteht sich ohne Skonto und sonstige Nachlässe, soweit nicht anders vereinbart, ab Standort des Kaufgegenstandes.3.2 Vereinbarte Nebenleistungen und vom Verkäufer vereinbarungsgemäß verauslagte Kosten gehen, soweit nicht anders geregelt, zu Lasten des Käufers.
4.0 Erfüllungsort als Gerichtsstand:
4.1 Erfüllungsort ist Paffenhofen a.d. Ilm.4.2 Ausschließlicher Gerichtsstand ist Pfaffenhofen a.d. Ilm soweit rechtlich zulässig.
5.0 Erweiterung der Bedingungen für Lehrverantstaltungen:
5.1 Anmeldung: Die Anmeldung zu Lehrveranstaltungen soll schriftlich auf einem besonderen Formblatt erfolgen. Mit der Anmeldung erkennt der Teilnehmer die Teilnahmebedingungen an. Anmeldungen werden in der Reihe ihres Eingangs berücksichtigt. Sie werden in der Regel nach Bezahlung der Kursgebühr, spätestens jedoch 2 Wochen vor Kursbeginn bestätigt. Bei fehlender Bestätigung bitte unbedingt anfragen.5.2 Zahlungsbedingungen: Der Teilnehmer hat die Kursgebühr bei Abgabe der Anmeldung zu leisten. Sie kann durch Beilage eines Verrechnungsschecks, durch Barzahlung oder Überweisung auf das angegebene Konto erfolgen. Bei Überweisung wird um eine Kopie des Überweisungsträgers gebeten.
5.3 Rücktritt: Der Teilnehmer kann bis 4 Wochen vor Beginn der Veranstaltung, ohne Angabe von Gründen, vom Vertrag zurücktreten. Die Kursgebühr wird dann voll erstattet. Falls die Lernbrochüre bereits übersandt wurde, ist diese unbeschädigt zurückzugeben. Ansonsten sind 15,- € Gebühr fällig. Teilnehmer, die danach zurücktreten oder zu den Lehrveranstaltungen nicht oder teilweise nicht erscheinen, sind grundsätzlich zur Leistung des vollen Betrags verpflichtet.
5.4 Absage von Lehrveranstaltungen: Der Veranstalter hat das Recht, bei ungenügender Beteiligung Lehrveranstaltungen abzusagen. Er ist dann verpflichtet, die bereits gezahlten Kursgebühren zu erstatten. Weitergehende Ansprüche hat der Teilnehmer nicht.
5.5 Haftung: Der Veranstalter haftet nicht für Schäden, außer wenn diese auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten beruht.
5.6 Copyright: Sämtliche Lehrgangsunterlagen, auch auszugsweise, dürfen nur mit Zustimmung des Lehrgangsträgers verwendet und vervielfältigt werden.
6.0 Erweiterung der Bedingungen für die Jagdschule:
6.1 Träger: Träger der Ausbildung ist die Jagdschule Wittelsbacher Land. Durchgeführt wird die Ausbildung durch das Bavaria Schulungszentrum. Geschäftsführer ist Herr Tobias Kaiser. Lehrgangsträger ist Herr Tobias Kaiser.6.2 Ausbildungsdauer: Die Dauer der Ausbildung beträgt ca. 4 - 9 Monate. Die Zeit bis zum letzten Prüfungsteil ist eingeschlossen. Sie umfasst den regulären Unterricht in allen Prüfungsfächern sowie alle Wiederholungen sowie die Schießausbildung.
6.3 Zusammenarbeit: Der Teilnehmer verpflichtet sich zu einer gedeihlichen Zusammenarbeit sowohl mit dem Lehrkörper, als auch mit den anderen Kursteilnehmern. Eine ständige Anwesenheit während der Ausbildungszeit ist, soweit möglich, Pflicht. Die Ausbildungsvorgaben sind zu erfüllen.
6.4 Prüfungsteilnahme: Die Bestätigung zur Teilnahme an der Prüfung wird nur erteilt, wenn die Vorgaben hierzu erfüllt sind. Diese umfassen in Bayern derzeit mindestens 60 Stunden Theorie, 60 Stunden Praxis, Teilnahme am Kugel- und Schrotschießen, Teilnahe am Kurzwaffenschießen und am Schießen auf den laufenden Keiler. Sollte durch die Änderung der Jagdgesetze etwas Anderes bestimmt werden, ist dies ebenfalls Vorgabe zur Bestätigung für die Prüfung Bedingung.
6.5 Bild und Tonaufnahmen: Bild- und Tonaufnahmen sind während des Unterrichts nicht gestattet.
6.6 Anmeldedaten: Ihre Anmeldedaten werden zur Bearbeitung und Verwaltung der EDV-Anlage abgespeichert.
6.7 Haftung: Die Kursteilnehmer haften selbst für die von ihnen angerichteten Schäden. Die Haftung der Schule ist auf Fälle des Vorsatzes oder groben Fahrlässigkeit beschränkt. Die Jagdschule übernimmt ebenfalls keine Haftung für die vom Lehrgangsteilnehmer mitgebrachten Gegenstände, soweit der Schaden nicht durch einen Mitarbeiter der Jagdschule schuldhaft verursacht wurde.
6.8 Kursgebühren: Der Kurspreis ist 2 Wochen nach Beginn des Unterrichts fällig. Nimmt der Teilnehmer am Unterricht nicht teil, verfällt die Kursgebühr.
6.9 Schadensersatzansprüche: Wird die Durchführung des Kurses infolge höherer Gewalt, behördlicher Maßnahmen oder sonstiger von der Schule nicht zu vertretender Umstände unmöglich, kann der Teilnehmer hieraus weder Schadensersatzansprüche noch ein Rücktrittsrecht herleiten.
6.10 Rücktritt vom Vertrag: Der Wechsel von Lehr- bzw. Ausbildungskräften ist keine wesentliche Änderung und berechtigt nicht zum Rücktritt vom Vertrag. Wesentliche Änderungen, die seitens der Behörde oder des BJV verlangt werden, könne während und vor dem Kursbeginn durchgeführt werden und berechtigen ebenfalls nicht zum Rücktritt.
6.11 Hausordnung Die an den Unterrichtsorten geltenden Hausordnungen, Anweisungen von der Schulleitung und den Ausbildern sind zu befolgen.
6.12 Sonstige Vereinbarungen, Salvatorische Klausel Nebenabreden bedürfen der Schriftform. Sollte eine der vorstehenden Vertragsgrundlagen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Vereinbarungen nicht berührt. Als Gerichtsstand wird Pfaffenhofen a.d. Ilm vereinbart.